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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13   

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https://dejure.org/2021,34120
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13 (https://dejure.org/2021,34120)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2021 - L 8 R 1161/13 (https://dejure.org/2021,34120)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - L 8 R 1161/13 (https://dejure.org/2021,34120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI Anforderungen an die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei der Ausnahmevorschrift des § 53 Abs. 2 SGB VI und an einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Hinblick auf die Aufklärung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Strafgefangener - Ausübung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Die Versicherungspflicht der Lohnersatzleistung ist damit akzessorisch verbunden mit der Versicherungspflicht der vorangehenden Erwerbstätigkeit; sie stellt sich als eine Ergänzung der Versicherungspflicht nach den §§ 1, 2 und 4 Abs. 2 SGB VI dar (vgl. BSG Urt. v. 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R - juris Rn. 24 m.w.N.).

    In einem solchen Fall, in dem die eigentliche Erwerbstätigkeit wie vorliegend keine Versicherungspflicht begründet, kann der infolge der Arbeitsunfähigkeit entstehende Anspruch auf Krankengeld als Lohnersatzleistung keinen weitergehenden rentenversicherungsrechtlichen Schutz vermitteln (vgl. zum Verletztengeld: BSG Urt. v. 15.12.2016 - B 5 RE 2/16 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 1/17 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines konkreten Sozialversicherungsverhältnisses den Versicherten gegenüber erwachsenen Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 16.5.2019 - B 13 R 37/17 R - juris Rn. 35 m.w.N., Urt. v. 22.3.2018 - B 5 RE 1/17 R - juris Rn. 36 m.w.N.).

    (cc) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch selbst bei unterstellter Pflichtverletzung nicht besteht, da für diesen als weitere Voraussetzung (auch) ein Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt erforderlich ist (st. Rspr, vgl. z.B. BSG Urt. v. 22.3.2018 - B 5 RE 1/17 R - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines konkreten Sozialversicherungsverhältnisses den Versicherten gegenüber erwachsenen Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 16.5.2019 - B 13 R 37/17 R - juris Rn. 35 m.w.N., Urt. v. 22.3.2018 - B 5 RE 1/17 R - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Aber auch wenn ein Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (vgl. BSG Urt. v. 16.5.2019 - B 13 R 37/17 R - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 7/19 R

    Videoverhandlung vor dem BSG aus Anlass der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Kläger darüber hinaus in Bezug auf keinen der vorgenannten drei Zeiträumen im letzten Jahr vor Beginn des jeweiligen Leistungsbezugs "zuletzt" versicherungspflichtig war, weil den jeweiligen Bezugszeiträumen jeweils unmittelbar Zeiten der Versicherungsfreiheit entweder - wie dargelegt - wegen Selbstständigkeit oder wegen Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen sind (vgl. LSG Hamburg Urt. v. 30.7.2019 - L 3 R 38/18 - juris Rn. 26 ff, Revision anhängig beim BSG unter B 5 RE 7/19 R).
  • LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 38/18

    Versicherungspflicht nach § 3 S 1 Nr 3 SGB 6 bei einem selbstständigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Kläger darüber hinaus in Bezug auf keinen der vorgenannten drei Zeiträumen im letzten Jahr vor Beginn des jeweiligen Leistungsbezugs "zuletzt" versicherungspflichtig war, weil den jeweiligen Bezugszeiträumen jeweils unmittelbar Zeiten der Versicherungsfreiheit entweder - wie dargelegt - wegen Selbstständigkeit oder wegen Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen sind (vgl. LSG Hamburg Urt. v. 30.7.2019 - L 3 R 38/18 - juris Rn. 26 ff, Revision anhängig beim BSG unter B 5 RE 7/19 R).
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R

    Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Da er dies nicht getan hat, ist ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nicht gegeben (vgl. BSG Urt. v. 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R - juris Rn. 34).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 14/99 R

    Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Die Rechtfertigung für eine Begünstigung dieses Personenkreises im Rahmen der "Wartezeiterfüllung" entfällt hingegen, wenn Pflichtbeitragszeiten, die - typisierend - durch die Regelung des § 53 Abs. 2 SGB VI ersetzt werden sollen, durch die Ausbildung gerade nicht verhindert werden (vgl. BSG Urt. v. 21.6.2000 - B 4 RA 14/99 R - juris Rn. 16 ff., 21; Urt. v. 28.4.1989 - 5 RJ 27/88 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.9.1979 - 4 RJ 115/78 - juris Rn. 19 ff.; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI 01/08, § 53 Rn. 47; Gürtner in: Kasseler Kommentar, 112. EL 9/2020, § 53 SGB VI Rn. 21; Kreikebohm in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 53 SGB VI Rn. 9; Verbandskommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung 34. Erg.liefg.
  • BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 115/78

    Wartezeitfiktion - Eintritt des Versicherungsfalles - Ausbildung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Die Rechtfertigung für eine Begünstigung dieses Personenkreises im Rahmen der "Wartezeiterfüllung" entfällt hingegen, wenn Pflichtbeitragszeiten, die - typisierend - durch die Regelung des § 53 Abs. 2 SGB VI ersetzt werden sollen, durch die Ausbildung gerade nicht verhindert werden (vgl. BSG Urt. v. 21.6.2000 - B 4 RA 14/99 R - juris Rn. 16 ff., 21; Urt. v. 28.4.1989 - 5 RJ 27/88 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.9.1979 - 4 RJ 115/78 - juris Rn. 19 ff.; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI 01/08, § 53 Rn. 47; Gürtner in: Kasseler Kommentar, 112. EL 9/2020, § 53 SGB VI Rn. 21; Kreikebohm in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 53 SGB VI Rn. 9; Verbandskommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung 34. Erg.liefg.
  • BSG, 28.04.1989 - 5 RJ 27/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 8 R 1161/13
    Die Rechtfertigung für eine Begünstigung dieses Personenkreises im Rahmen der "Wartezeiterfüllung" entfällt hingegen, wenn Pflichtbeitragszeiten, die - typisierend - durch die Regelung des § 53 Abs. 2 SGB VI ersetzt werden sollen, durch die Ausbildung gerade nicht verhindert werden (vgl. BSG Urt. v. 21.6.2000 - B 4 RA 14/99 R - juris Rn. 16 ff., 21; Urt. v. 28.4.1989 - 5 RJ 27/88 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.9.1979 - 4 RJ 115/78 - juris Rn. 19 ff.; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI 01/08, § 53 Rn. 47; Gürtner in: Kasseler Kommentar, 112. EL 9/2020, § 53 SGB VI Rn. 21; Kreikebohm in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 53 SGB VI Rn. 9; Verbandskommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung 34. Erg.liefg.
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